Anklagekammer verzichtet Strafverfahren gegen Feuerwehrkommandant

Am 14. April 2021 hat die Anklagekammer entschieden, dass sich keinerlei Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Untersuchungsamt Uznach hat der Anklagekammer im Januar dieses Jahres Akten zum Entscheid über die Eröffnung eines allfälligen Strafverfahrens gegen den Feuer-wehrkommandanten Roland Meier und Mitarbeitende der Stadt unterbreitet.

Begründet wurde das Vorgehen mit einem Verweis auf die Webseite der Interessengemeinschaft Sicherheit-mit-Zukunft.

Am 14. April 2021 hat die Anklagekammer entschieden, dass sich keinerlei Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten, welche die Eröffnung eines Strafverfahrens rechtfertigen würden, ergeben.

Der Stadtrat begrüsst den deutlichen Entscheid.

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