Zur Bundesfeier gelten klare Regeln für das Feuerwerk

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Pratteln,

Damit die Feierlichkeiten in Pratteln für alle erfreulich bleiben, gelten klare Zeiten für Knallkörper. In Wohngebieten ist besondere Zurückhaltung gefragt.

Der Engelbrunnen an der Hauptstrasse in Pratteln.
Der Engelbrunnen an der Hauptstrasse in Pratteln. - Nau.ch / Werner Rolli

Damit der Nationalfeiertag für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu einem schönen Erlebnis wird, bittet die Gemeinde Pratteln darum, beim Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern die geltenden Zeiten einzuhalten und Rücksicht auf die Umgebung zu nehmen.

Wie die Gemeinde Pratteln mitteilt, darf das Feuerwerk am 31. Juli von 20 bis 0 Uhr sowie am 1. August von 17 bis 23 Uhr gezündet werden. Für das Abbrennen stehen die offiziellen Abschussplätze der Gemeinde zur Verfügung: beim Längischulhaus, auf der Hexmatt sowie auf dem Parkplatz des Kultur- und Sportzentrums.

Besonders wichtig ist die Rücksichtnahme auf Tiere, Anwohnende und Mitfeiernde. Auf das Zünden von Knallkörpern in Wohngebieten sowie in der Nähe von Stallungen sollte verzichtet werden.

Die Gemeinde bittet zudem darum, Abfälle in den bereitgestellten Fässern zu entsorgen. So bleibt Pratteln auch am Tag danach sauber und lebenswert.

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