Klares Ja zum Quartierplan «Parkstrasse Ost» in Frenkendorf
Wie die Gemeinde Frenkendorf mitteilt, ermöglicht der Quartierplan «Parkstrasse Ost» die Schaffung von dringend benötigtem neuem Wohnraum.

Nebst Budget und Finanzplan und zwei zu genehmigenden Reglementen steht an der Einwohner Gemeindeversammlung sicherlich die Genehmigung des Quartierplanes und des Quartierplanreglements «Parkstrasse Ost» im Mittelpunkt.
Diese umfassend und optimal geplante Überbauung ermöglicht an zentraler Lage nebst Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben vor allem die Schaffung von dringend benötigtem neuem Wohnraum.
Die raumplanerischen Vorgaben einer verdichteten Bauweise werden mit viel Grünraum und guten Anbindungen für Fussgänger, Velofahrende und den öffentlichen Verkehr zu einer markanten Aufwertung gegenüber den heutigen Gegebenheiten führen.
Im Gegensatz zu einigen wenigen kritischen Stimmen erachtet der Gemeinderat den Standort und die Höhe des Hochhauses keinesfalls als Eingriff in das Ortsbild.
Entlang der Rheinstrasse soll ein neuer Teil von Frenkendorf entstehen
Im Gegenteil, dieses Gebäude auf diesem Areal und an diesem Ort ist absolut stimmig.
Die Höhe des Hochhauses und auch diejenige der weiteren Gebäude auf dem Quartierplan-Areal folgen einer sorgfältig erarbeiteten städtebaulichen Analyse und tragen so massgeblich zu einem neuen Auftritt für Frenkendorf bei.
Ganz explizit hier, entlang der Rheinstrasse soll ein weiterer neuer und moderner Teil von Frenkendorf entstehen, ohne dabei in die topografisch höher gelegene Dorfstruktur einzugreifen.
Infrastrukturkosten werden nicht den Steuerzahlenden aufgebürdet
Die durch die Arealüberbauung anfallenden Infrastrukturkosten werden nicht den Steuerzahlenden aufgebürdet, sondern durch die Grundeigentümerschaft des QuartierplanAreals mit einem Infrastrukturbeitrag an die Gemeinde abgegolten.
Eine Konsultativabstimmung an der letzten Gemeindeversammlung ergab eine Zustimmung von 40 Ja- gegenüber 18 Nein-Stimmen (bei sieben Enthaltungen).
Wobei sich die Nein-Stimmenden nicht grundsätzlich gegen das Projekt, sondern einzig und allein für eine reduzierte Höhe des Wohnturmes einsetzen.