Wie die Gemeinde Giebenach mitteilt, gilt während der Brutzeit im Wald und an Waldrändern vom 1. April bis 31. Juli 2023 für alle Hunde eine Leinenpflicht.
Das Gemeindehaus Giebenach an der Schulgasse.
Das Gemeindehaus Giebenach an der Schulgasse. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen.

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet.

Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden.

Was bedeutet «An den Waldsäumen»?

«An den Waldsäumen» bedeutet Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand.

Dabei werden Hundehalter gebeten, sich zwischen dem 1. April und dem 31. Juli 2023 an die Leinenpflicht zu halten.

Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldsäumen in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren.

Im Schulareal gilt ein generelles Hundeverbot

Gleichzeitig möchte die Gemeinde auch noch auf die Begegnungszone hinweisen.

Eine generelle Leinenpflicht gilt im Schulareal, beinhaltet auch Kindergarten und Sportplatz, wo auch ein generelles Hundeverbot gilt.

Kulturland ist zu schonen. Hundekot auf fremdem Areal muss aufgenommen werden (dazu gehört auch das öffentliche Areal).

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