Füllinsdorf setzt neue Software für Nachtparkgebühren ein
Wie die Gemeinde Füllinsdorf informiert, werden die Nachtparkgebühren per Januar 2023 neu jeweils halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

Per Januar 2023 wird für die Bearbeitung der Nachtparkgebühren eine neue Software eingesetzt, was zu gewissen Änderungen bei der Rechnungsstellung führt.
Bisher wurden die Gebühren für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund rückwirkend fakturiert.
Aufgrund des genannten Softwarewechsels wird die Gemeinde Füllinsdorf die Gebühren per Januar 2023 neu jeweils halbjährlich im Voraus in Rechnung stellen.
Gebühren für das nächtliche Dauerparkieren werden neu im Voraus fakturiert
Dies bedeutet für angemeldete Nachtparkierende, dass sie bereits Anfang 2023 eine Nachtpark-Rechnung für die Rechnungsperiode Januar bis Juni 2023 erhalten werden.
Beim Wegfall der Bewilligungs- beziehungsweise Gebührenpflicht (infolge Wegzuges aus der Gemeinde, Halterwechsel und so weiter) während einer laufenden Rechnungsperiode werden die bereits bezahlten Gebühren anteilsmässig zurückerstattet.
Die Gebühren werden gemäss dem Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Füllinsdorf vom 8. Dezember 2014 in Rechnung gestellt (abrufbar auf der Webseite der Gemeinde).