Die Baselbieter Regierung hat am Mittwoch eine Gesetzesvorlage für Unterstützungsbeiträge an Geschäftsmieten während der Corona-Krise vorgelegt. Sie schickt den Entwurf nun in die Vernehmlassung, plädiert aber nach wie vor dafür, die Gesetzesvorlage abzulehnen.
Regierung Basel-Land
Das Wappen des Halbkantons Basel-Landschaft hängt über einer Strasse in Liestal. (Symbolbild) - Keystone
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Der Kanton Baselland soll ein Drittel der Mietzinsen von Geschäften übernehmen, die von der Corona-Krise stark beeinträchtigt sind. Voraussetzung wäre, dass die Vermieter ihrerseits auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichten würden. Die Vorlage lehnt sich an eine vom Basler Grossen Rat beschlossene Dreidrittels-Lösung an. Im April hatte der Landrat eine entsprechende und als dringlich erklärte Motion an die Regierung überwiesen.

In der Gesetzesvorlage definiert der Regierungsrat die Obergrenze der Mieten für Unternehmen bei 3000 und für selbstständig Erwerbende bei 1200 Franken. Für die Mieten in den Monaten April bis Juni soll ein Maximalbeitrag von 10 Millionen Franken bereitgestellt werden.

Gleichzeitig sieht sich die Regierung nach eigenen Angaben dazu gezwungen, bei Unternehmen, welche diese Beiträge in Anspruch nehmen werden, bereits ausbezahlte Soforthilfe-Beiträge anzurechnen. Die nicht rückzahlbaren Soforthilfen seien nämlich hauptsächlich auf die Geschäftsmieten ausgerichtet gewesen, schreibt die Regierung.

Diesen Umstand gibt die Regierung auch als Grund an, warum sie dem Auftrag nach wie vor skeptisch gegenübersteht. Sie beantragt dem Landrat deshalb, den Gesetzesentwurf, der nur einen geringen Zusatznutzen bringen würde, abzulehnen.

Bis zur erneuten Behandlung im Landrat werden aber noch einige Monate vergehen. Weil es sich um eine Gesetzesvorlage handelt, müsse das Geschäft zuvor in die Vernehmlassung geschickt werden.

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