Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Augst
Wie die Gemeinde Augst informiert, läuft die Grabesruhe im April 2022 für einige Gräber auf dem Friedhof ab.

Die Benutzungsdauer der Grabstätten auf dem Friedhof Augst ist begrenzt. Gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement beträgt für einfach belegte Grabstätten die Grabesruhe 20 Jahre. Für Urnen, die in bereits belegten Grabstätten vor Ablauf der ordentlichen Grabesruhe beigesetzt wurden, gilt demnach eine verkürzte Ruhezeit.
Es besteht kein Anspruch darauf, die Urnen nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe respektive verkürzten Ruhezeit auf einem neuen Grabfeld beizusetzen. Der Gemeinderat hat die Räumung der nächsten Gräber für April 2022 vorgesehen.
Es handelt sich um die Erdgräber mit Beerdigungsjahren von 1987 bis 1999 mit den Grabnummern 1 bis 25 sowie Urnenerdgräber mit Beerdigungsjahren 1991 bis 2001 mit den Grabnummern 29 bis 58.
Die Gemeinde bittet die Angehörigen, das Grab bis spätestens Ende März 2022 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos verfügen.