Pfäffikon

    Zukunft für den Dorfbach: Die Weichen werden gestellt

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    Pfäffikon,

    Am 30. März 2026 befindet die Bevölkerung von Pfäffikon über einen Kredit von 300’000 Franken für Wasserkraft, Ökologie und Hochwasserschutz am Dorfbach.

    Pfäffikon Pfäffikersee
    Blick auf den Pfäffikersee, im Hintergrund die Gemeinde Pfäffikon ZH. - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Pfäffikon berichtet, wird an der Gemeindeversammlung vom 30. März 2026 über die Umsetzung der Initiative «Kulturgut Dorfbach und Wasserrechte schützen – Wasserkraft nützen» abgestimmt.

    Mit Beschluss vom 14. November 2022 hat die Gemeindeversammlung die Einzelinitiative «Kulturgut Dorfbach und Wasserrechte schützen – Wasserkraft nützen» angenommen. Damit wurde der Gemeinderat im Wesentlichen verpflichtet, die Frage eines Weiterbetriebs des Kleinwasserkraftwerks «Mühle Egli» anzugehen und für den Dorfbach ein Gesamtkonzept zu erarbeiten.

    Das Thema der weiteren Nutzung der Wasserkraft wirft unweigerlich auch Fragen wie Ökologie und Hochwasserschutz auf. Die vertiefte Prüfung der Thematik «Sanierungspflichten Dorfbach im Abschnitt von der Wasserentnahme an der Luppmen bis und mit Pfäffikersee» wurde angestossen. In der dafür gebildeten Projektorganisation war eine Begleitgruppe mit Vertretern der ursprünglichen Initianten eng eingebunden.

    Spannungsfeld zwischen Nutzung und Schutz

    Das inzwischen ausgearbeitete «Gesamtkonzept Dorfbach» hat aufgezeigt, dass sich alle weiteren Massnahmen in einem Spannungsfeld der Themen Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz, Ökologie und Naherholung zu orientieren haben.

    Nach der Prüfung verschiedener Varianten des weiteren Vorgehens, spricht sich der Gemeinderat nun für das Weiterverfolgen des sogenannten «Szenario 2 plus» aus.

    Demnach soll, aus Sicht Wasserhaushalt zum Erhalt der Weiheranlagen, des Dorfbachs und den kulturhistorisch bedeutenden Elementen der Wasserkraftnutzung ein neues ökologisches Wasserrecht beantragt, aus Sicht Ökologie insbesondere die Fischgängigkeit im betreffenden Gewässerabschnitt gewährleistet und aus Sicht Hochwasserschutz die notwendigen baulichen Massnahmen ergriffen werden.

    Gemeinderat bringt Kredit vors Volk

    Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 beschlossen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einen Projektierungskredit für die Erarbeitung der Unterlagen für das ökologische Wasserrecht, die Planung der Sanierung der Fischgängigkeit in der Luppmen sowie den nötigen Abklärungen und Planungen zum Hochwasserschutz für das Wasserrecht gemäss Szenario 2 plus in der Höhe von 300’000 Franken (brutto inklusive Mehrwertsteuer) zu beantragen.

    An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 4. Februar 2026 wurde das Gesamtkonzept vorgestellt und die Vorlage präsentiert sowie den Initianten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

    Das erklärte Ziel des Gemeinderates ist es, bei der weiteren Planung und Umsetzung der anstehenden Massnahmen die verschiedenen, sich teilweise überschneidenden Themen Wasserhaushalt, Ökologie, Hochwasserschutz, Naherholung und Kulturgeschichte bestmöglich aufeinander abzustimmen.

    Kommentare

    User #2853 (nicht angemeldet)

    Warum braucht es einen Kredit? Wofür bezahlt man steuern wenn der Staat dann doch lieber kredite aufnimmt und sich sas geld sowieso pumpt?

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