Wahl für Mitglied der reformierten Kirchpflege in Fehraltorf
Wie die Gemeinde Fehraltorf bekannt gibt, soll am 18. Juni 2023 die Ersatzwahl für ein Mitglied der reformierten Kirchpflege durchgeführt werden.

In der reformierten Kirchenpflege ist immer noch ein Sitz vakant. Es erfolgt daher die nötige Ersatzwahl.
Die Durchführung der Wahl erfolgt nach der Gemeindeordnung und den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte.
Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind beziehungsweise eine Urnenwahl erforderlich ist, findet der erste Wahlgang am Sonntag, 18. Juni 2023, statt (eventueller zweiter Wahlgang am Sonntag, 22. Oktober 2023).
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein müssen, sind spätestens bis Mittwoch, 5. April 2023, dem Gemeinderat Fehraltorf einzureichen.
Wahlvorschläge müssen richtig ausgefüllt sein
Die Unterzeichnung eines Wahlvorschlages hat eigenhändig mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse zu erfolgen.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse zu bezeichnen.
Das Formular «Wahlvorschlag» kann bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, bezogen werden und ist ebenfalls auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.
Liegt nach Ablauf dieser Frist für die zu besetzende Stelle nur ein Wahlvorschlag vor und werden innert der zweiten Frist keine neuen Vorschläge eingereicht, wird der Vorgeschlagene durch den Gemeinderat als gewählt erklärt.










