Russikon plant eine neue Entschädigungsverordnung
Im Zusammenhang mit den Anpassungen der kantonalen und kommunalen gesetzlichen Grundlagen und den neu ausgerichteten Führungs- und Organisationsstrukturen der Gemeinde überprüfte der Gemeinderat die kommunalen Entschädigungen auf ihre Angemessenheit.
Dabei zeigte sich, dass nach 20 Jahren eine Neuausrichtung und massvolle Erhöhung der Entschädigungen für die Behördenmitglieder angezeigt ist und zudem neue vollziehende Regelungen mehr Einheitlichkeit und Transparenz in Entschädigungsfragen schaffen.
Die Entschädigungen erfolgen zukünftig grösstenteils in Form von jährlichen, zum Teil aufwandbezogenen Pauschalen. Die Entschädigung mit Tag- und Sitzungsgeldern ist nur noch für Einzelfälle vorgesehen.
Die Ausarbeitung der neuen Entschädigungsverordnung erfolgte unter Einbezug der Schulbehörde, der Rechnungsprüfungskommission und der Funktionäre beziehungsweise der Funktionärinnen der Feuerwehr.
Mehrkosten für die Gemeinde
Zudem wurde im November 2021 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Frühere Anpassungen der Entschädigungen, geänderte Rahmenbedingungen bei der Behördentätigkeit und das Bedürfnis nach einer angemessenen, aufgaben- und aufwandbezogenen Entschädigung wurden berücksichtigt.
Insgesamt ist mit jährlichen Mehrkosten inklusive Teuerung von rund 45'000 Franken beim Gemeinderat neu inklusive des Schulpräsidiums, rund 5000 Franken bei der Schulbehörde, circa 1000 Franken bei der Gesellschaftskommission und circa 3000 Franken bei der RPK zu rechnen.