Wie die Gemeinde Russikon mitteilt, wird am 21. März 2022 über die Anpassung der Pauschale für Entschädigungen der Behördenmitglieder abgestimmt.
Ortseinfahrt Russikon (ZH).
Ortseinfahrt Russikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Zusammenhang mit den Anpassungen der kan­tonalen und kommunalen gesetzlichen Grundla­gen und den neu ausgerichteten Führungs- und Organisationsstrukturen der Gemeinde überprüfte der Gemeinderat die kommunalen Entschädigun­gen auf ihre Angemessenheit.

Dabei zeigte sich, dass nach 20 Jahren eine Neuausrichtung und massvolle Erhöhung der Entschädigungen für die Behördenmitglieder angezeigt ist und zudem neue vollziehende Regelungen mehr Einheitlich­keit und Transparenz in Entschädigungsfragen schaffen.

Die Entschädigungen erfolgen zukünftig grössten­teils in Form von jährlichen, zum Teil aufwandbe­zogenen Pauschalen. Die Entschädigung mit Tag- und Sitzungsgeldern ist nur noch für Einzelfälle vorgesehen.

Die Ausarbeitung der neuen Entschädigungsver­ordnung erfolgte unter Einbezug der Schulbehörde, der Rechnungsprüfungskommission und der Funktionäre beziehungsweise der Funktionärinnen der Feu­erwehr.

Mehrkosten für die Gemeinde

Zudem wurde im November 2021 eine öf­fentliche Vernehmlassung durchgeführt. Frühere Anpassungen der Entschädigungen, geänderte Rahmenbedingungen bei der Behördentätigkeit und das Bedürfnis nach einer angemessenen, auf­gaben- und aufwandbezogenen Entschädigung wurden berücksichtigt.

Insgesamt ist mit jährlichen Mehrkosten inklusive Teue­rung von rund 45'000 Franken beim Gemeinderat neu inklusive des Schulpräsidiums, rund 5000 Franken bei der Schulbehörde, circa 1000 Franken bei der Gesellschaftskommission und circa 3000 Franken bei der RPK zu rechnen.

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