Wie die Gemeinde Pfäffikon ZH mitteilt, hat der Gemeinderat die Pläne der Stiftung zur Palme zur Sanierung und Erweiterung am Standort Hochstrasse genehmigt.
Im Zentrum der Gemeinde Pfäffikon (ZH) an der Seestrasse.
Im Zentrum der Gemeinde Pfäffikon (ZH) an der Seestrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Stiftung zur Palme schafft an verschiedenen Standorten in Pfäffikon Angebote für Personen mit vorwiegend kognitiven Beeinträchtigungen.

Am Standort Hochstrasse sollen die Wohnplätze für 59 Bewohner saniert, das bestehende Verkaufsladen «Palmino» vergrössert und der Aussenbereich parkähnlich umgestaltet werden.

Der Gemeinderat hat dem privaten Gestaltungsplan mit Beschluss vom 22. August 2023 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die Planung genehmigt.

Öffentliche Auflage

Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von Artikel fünf Absatz drei des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (PBG) öffentlich bekannt gemacht.

Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planakten liegen ab dem 12. April 2024 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeinde Pfäffikon, Abteilung Bau und Umwelt, zweiter Obergeschoss, Hochstrasse eins, 8330 Pfäffikon sowie auf der Webseite der Gemeinde zur Einsicht auf.

Rekursmöglichkeit beim kantonalen Baurekursgericht

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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