Russikon gibt kommunalen Mehrwertausgleich zur Auflage
Wie die Gemeinde Russikon schreibt, liegen die Unterlagen zum kommunalen Mehrwertausgleich vom 17. Dezember bis 14. Februar 2022 öffentlich auf.

Vom 17. Dezember 2021 bis 14. Februar 2022 liegen die Revisionsunterlagen zum kommunalen Mehrwertausgleich öffentlich auf. Jedermann kann sich zur Vorlage äussern.
Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2021 beschlossen, die Unterlagen zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung mit Bestimmungen zum kommunalen Mehrwertausgleich für die öffentliche Auflage und Anhörung freizugeben.
Mit dem Inkrafttreten des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) sowie der Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) am 1. Januar 2021 erhalten die Gemeinden im Kanton Zürich die Möglichkeit, einen kommunalen Mehrwertausgleich einzuführen.
Einige Änderungen an der Bau- und Zonenordnung (BZO)
Für Grundstücke, deren Wert durch eine Umzonung oder eine Aufzonung steigt (Planungsvorteil), kann dann eine Mehrwertabgabe erhoben werden.
Bevor der kommunale Mehrwertausgleich vollzogen werden kann, müssen die Gemeinden einige Änderungen an ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) vornehmen. Weitere Informationen zum MAG finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Die Revisionsunterlagen und der Gemeinderatsbeschluss liegen vom 17. Dezember 2021 bis 14. Februar 2022 auf und können auf der Gemeindeverwaltung Russikon, während der Öffnungszeiten, sowie auf der Website eingesehen werden.
Jedermann kann sich zur Vorlage äussern
Während der öffentlichen Auflage kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 14. Februar 2022 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Russikon, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Revisionsvorlage entschieden. Der Gemeinderat orientiert in der Weisung an die Stimmberechtigten über die eingegangenen Einwendungen.