Der Pfäffikoner Gemeinderat hat das revidierte Entschädigungsreglement der Zivilschutzorganisation Pfäffikon-Fehraltorf-Hittnau-Russikon bewilligt.
Die Ortseinfahrt Usterstrasse in Pfäffikon (ZH).
Die Ortseinfahrt Usterstrasse in Pfäffikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Pfäffikon mitteilt, hat der Gemeinderat das revidierte Entschädigungsreglement der Zivilschutzorganisation Pfäffikon-Fehraltorf-Hittnau-Russikon genehmigt.

Der bisherige Stundenansatz von 30 Franken für zeitlich planbare Arbeiten wird beibehalten.

Auch die Pauschalentschädigungen werden nicht erhöht.

5000 Franken jährlich für Einmalentschädigungen

Die Zivilschutzkommission schlägt jedoch vor, zusätzlich jährlich 5000 Franken für Einmalentschädigungen zu budgetieren.

Dieser Betrag bietet einen Handlungsspielraum bei besonderen Beanspruchungen und kann im Einvernehmen zwischen dem Kommandanten und dem Bereichsleiter Sicherheit unter den Zivilschutzangehörigen aufgeteilt werden.

Die Vergütung pro Person wird auf maximal 1000 Franken festgesetzt.

Für die einzelnen Entschädigungen wird auf das Reglement verwiesen, welches auf der Webseite der Gemeinde Pfäffikon zu finden ist.

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