Pfäffikon will Aktienkapital an Spital Uster AG erhöhen
Wie die Gemeinde Pfäffikon mitteilt, wird den Stimmberechtigten beantragt, einer Erhöhung des Aktienanteils um 2 Millionen Franken am 3. März 2024 zuzustimmen.

Mit der Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft hat das Eigenkapital der Spital Uster AG eine völlig andere Bedeutung erhalten.
Bei der Aufnahme von Darlehen übernehmen die Gemeinden als Aktionäre keine Haftung mehr, es ist allein die Eigenkapitalsituation der Aktiengesellschaft ausschlaggebend.
In den letzten beiden Jahren vor der Umwandlung fielen unglücklicherweise wegen der Corona-Pandemie und der Abschreibung von Planungskosten wegen eines gerichtlich verhinderten Gestaltungsplans Verluste an, welche das Eigenkapital verminderten.
Die Ende 2023 auslaufenden Darlehen von 55 Millionen Franken können von der Spital Uster AG mit der aktuellen Eigenkapitalbasis nicht durch Bankdarlehen abgelöst werden.
Finanzieller Schaden durch Zahlungsunfähigkeit
Ohne eine Aufstockung des Aktienkapitals droht die Zahlungsunfähigkeit.
Sollte jedoch ein Konkurs eintreten, so haften aufgrund des Fusionsgesetzes die Gemeinden für diese Darlehen aus der Zweckverbandszeit, sodass für sie ein zusätzlicher finanzieller Schaden entstehen kann.
Der Verwaltungsrat der Spital Uster AG arbeitet deshalb seit Ende letzten Jahres an einer Erhöhung des Aktienkapitals.
Er plant eine Aktienkapitalerhöhung von maximal 40 Millionen Franken.
Lösungsmöglichkeiten wurden diskutiert
Der auf Pfäffikon entfallende Anteil zur Zeichnung von zusätzlichen Aktien würde eine Investition von rund 2 Millionen Franken bedeuten.
Vor diesem Hintergrund sind die Aktionärsgemeinden in den letzten Monaten in einen Dialog untereinander getreten.
Es wurden Lösungsmöglichkeiten diskutiert, wie die Spital Uster AG bei der Bewältigung ihrer finanziellen Probleme unterstützt und wie das Unternehmen nachhaltig finanziert werden kann.
Dazu haben die Gemeinden auch rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertisen eingeholt.
Die Abstimmung ist am 3. März 2024
Der Gemeinderat unterstützt mit einer Absichtserklärung die Aktienkapitalerhöhung und ist bereit, den Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung den Anteil von 2 Millionen Franken zur Zeichnung zusätzlicher Aktien zu beantragen.
Die Abstimmung ist auf den 3. März 2024 geplant. Das Spital Uster ist ein Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung von Pfäffikon.
Es verfügt nach einer vorübergehenden Rückstufung wieder über einen definitiven Leistungsauftrag der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich (mit Auflagen).
Die Umwandlung von einem Zweckverband in eine Aktiengesellschaft war richtig. Pfäffikon stimmte damals mit einem Ja-Anteil von 68 Prozent zu.
Kreditgeber verlangen ein höheres Eigenkapital
Allerdings wurde der Kapitalausstattung der neuen AG zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Im Nachhinein betrachtet hätten die Gemeinden schon damals zusätzliches Kapital einschiessen müssen.
Im Gegensatz zu einem Zweckverband haften die Gemeinden als Aktionäre nur noch mit ihrem Aktienkapital. Deshalb verlangen Kreditgeber ein höheres Eigenkapital.
Im November/Dezember 2023 laufen Darlehen im Umfang von 55 Millionen Franken aus, die abgelöst werden müssen.
Ohne Kreditablösung ist der Weiterbetrieb gefährdet
Ohne eine Erhöhung des Aktienkapitals wird es nicht möglich sein, neue Kreditgeber zu finden.
Falls die Ablösung dieser Kredite misslingt, ist der Weiterbetrieb des Spitals akut gefährdet.
Aufgrund des Fusionsgesetzes haften die Gemeinden für Verpflichtungen, die noch unter dem Zweckverband eingegangen wurden, also auch für diese Kredite.
Deshalb ist es aus Sicht der Gemeinden der kostengünstigste Ausweg aus dieser schwierigen Situation, wenn sie einer Erhöhung des Aktienkapitals im Umfang von 40 Millionen Franken zustimmen.