Pfäffikon

Parkplätze auf Sportanlagen verlangen einheitliche Gebühren

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Pfäffikon,

Mit Ausnahme der Badi am See führt Pfäffikon auf den Sportanlagen einheitliche Parkgebühren ein. Die neue Regelung soll per viertem Quartal in Kraft treten.

Die Bootsvermietung am Pfäffikersee in der Gemeinde Pfäffikon (ZH).
Die Bootsvermietung am Pfäffikersee in der Gemeinde Pfäffikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Pfäffikon schreibt, mussten im Zuge der Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben zum Moorschutz die Parkplätze im Bereich der Uster- und Ruetschbergstrasse aufgehoben werden.

Zudem wurden im Rahmen des Projekts Mobilität und Umwelt Pfäffikersee die Parkgebühren in Seenähe vereinheitlicht.

In der Folge ist mit einer stärkeren Auslastung der verbleibenden Parkplätze zu rechnen – insbesondere auf den Anlagen des Sportplatzes Barzloo, der Schiessanlage Saumholz und der Sporthalle Mettlen.

Aktuell uneinheitliche Regelung der Parkgebühren

Aktuell besteht bei den Parkplätzen der genannten Anlagen eine uneinheitliche Regelung.

Bei der Sportanlage Barzloo besteht seit 2010 besteht ein richterliches Verbot, das Dauerparkieren untersagt. Die Nutzung ist bislang kostenlos.

Bei der Schiessanlage Saumholz gibt es bislang keinerlei Regelung. Aufgrund der fehlenden Bewirtschaftung kommt es zu einer zunehmenden Fremdnutzung, vor allem im Zusammenhang mit dem bewirtschafteten Parkplatz Schanz.

Bei der Sporthalle Mettlen werden die Parkplätze hingegen bereits seit 2010 bewirtschaftet.

Einheitliche Regelung per viertem Quartal 2025

Zur Gewährleistung einer fairen und übersichtlichen Regelung wird auf allen drei genannten Anlagen eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ziel ist es, die Sportanlagen vor Fremd- und Dauerparkierung zu schützen, ohne dabei Vereinsmitglieder und sportlich aktive Personen übermässig zu belasten.

Gemäss der geplanten Regelung ist die erste Stunde Parkzeit kostenlos, um den Zugang zu Trainings und Veranstaltungen sicherzustellen. Ab der zweiten Stunde wird eine Kontrollgebühr von einem Franken pro Stunde erhoben.

Die Parkuhr muss in jedem Fall in Betrieb genommen werden, auch bei kurzzeitiger Nutzung. Für die Nutzer der Sporthalle Mettlen bringt die Einführung dieser Regelung eine gewisse Entlastung, da einheitliche Bedingungen geschaffen werden.

Die Einführung der Parkgebühren ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Vereinen und weiteren Nutzergruppen.

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