Pfäffikon informiert über den «Zweckverband Spital Uster»
Wie die Gemeinde Pfäffikon berichtet, soll der «Zweckverband Spital Uster» in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck umgewandelt werden.

Der Zweckverband Spital Uster ist sinnvoll, wenn mehrere Gemeinden gemeinsam eine ihnen gesetzlich übertragene Aufgabe erfüllen. Mit Blick auf die Spitalversorgung ist diese gesetzliche Pflicht 2011 entfallen. Deshalb – und besonders auch, weil sich die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren grundlegend geändert haben – ist auch der Zweckverband nicht mehr die geeignete Rechtsform zur Führung des Spitals.
Daher wurde den Stimmberechtigten der Zweckverbandsgemeinden bereits im Jahre 2015 vorgeschlagen, den Zweckverband Spital Uster in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck umzuwandeln. Nötig wäre die Zustimmung jeder einzelnen Gemeinde des Zweckverbandes gewesen. Diese Einstimmigkeit der Gemeindestimmen kam nicht zustande.
Die Umwandlung beschränkt das finanzielle Risiko der Gemeinden
In der Folge prüften die Spitäler Uster und Wetzikon eine Fusion. Die Umsetzung erschien stark risikobehaftet. Die beiden Verwaltungsräte gaben deshalb das Fusionsprojekt im Dezember 2020 auf.
Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck soll das Spital Uster nun günstige Rahmenbedingungen erhalten, um sich in einem rasch wandelnden, gesellschaftlich und ökonomisch herausforderndem Umfeld behaupten zu können. Das Aktienkapital der Gesellschaft bemisst sich an der bisherigen Beteiligung der Gemeinden. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft beschränkt das finanzielle Risiko der Gemeinden auf das Aktienkapital.
Ein Interkommunaler Vertrag soll aufgesetzt werden
Wenn der Zweckverband in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck umgewandelt wird, brauchen die beteiligten Gemeinden eine Rechtsgrundlage, die ihnen das Betreiben eines Spitals als öffentliche Aufgabe weiterhin ermöglicht. Gleichzeitig soll deshalb ein Interkommunaler Vertrag in Kraft treten. Dieser formuliert den Auftrag der Gemeinden für die Spitalversorgung und das Rettungswesen. Der Vertrag regelt auch eine allfällige Beteiligung Dritter. Diese wird so stark eingeschränkt, dass die Gemeinden stets die Kontrolle über die Aktiengesellschaft haben.
Die Bevölkerung kann 2022 an der Urne mitwirken
Die Vorlage zur Umwandlung der Trägerschaft des Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, das heisst der Auflösung des Zweckverbandes Spital Uster und dem Beitritt der Gemeinde Pfäffikon zum Interkommunalen Vertrag (Umwandlung), wird unterstützt. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgern am 15. Mai 2022 ein «Ja» in die Urne zu legen.