Wie die Gemeinde Russikon meldet, müssen die Grundeigentümer ihre Pflanzen am Strassenrand bis Ende 2022 zurückschneiden.
Russikerstrasse Richtung Russikon (ZH).
Russikerstrasse Richtung Russikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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An Orten, an denen das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, wird der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert. Oft ist auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen verschlechtert.

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der Strasse einen Lichtraum von 4,5 Meter Höhe zu wahren; bei Fusswegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2,5 Meter verkleinert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd beizubehalten.

Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, da sie auf die Strasse stürzen könnten. In Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf eine Höhe von 80 Zentimeter zurückzuschneiden.

Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein. Grünhecken müssen stets auf die Strassengrenze zurückgeschnitten werden. Das Lichtraumprofil über dem Gehweg ist vor allem für Kinder, Geh- und Sehbehinderte wichtig.

Nichtbeachtungen dieser Vorschriften bringen Kosten mit sich

Bäume und Sträucher, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind von den Privaten auf das erwähnte Lichtraumprofil zurückzuschneiden. Dies hat auch auf privaten Strassen und Gehwegen zu geschehen.

Der Rückschnitt hat bis Ende September 2022 zu erfolgen. Die Gemeinde behält sich vor, die erforderlichen Anordnungen im Falle der Nichtbeachtung dieser Vorschriften auf Kosten der Säumigen zu treffen.

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