Die Gemeinde Hittnau verweist auf Rücksicht und sicherheit beim abbrennen von Feuerwerk.
Feuerwerk
Feuerwerk im Nachthimmel. (Archivbild) - Pixabay
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Alljährlich werden am 1. August schweizweit wieder grosse Feuerwerke abgefeuert. Was wir als schön betrachten, jagt den Tieren – ob Wildtier oder Haustier – Angst ein, da ihr Gehör empfindlicher ist als das der Menschen.

Lieber bunt als laut

Zünden von Feuerwerk ist nur am 1. August gestattet (Art. 22 der Polizeiverordnung). Somit besteht eine geringere Belastung für Mensch und Tier. Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen etc.).

Vorsicht ist geboten

Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden. Dies, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der Brandgefahr.

Feuerwerkskörper nie gegen Menschen, Tiere oder auf Gebäude richten und vor dem Zündung ist für einen guten und sicheren Standplatzzu sorgen. Dabei ist auch stets auf die Windverhältnisse zu achten.

Zum Schutz von Haustieren während des Feuerwerks, wird gebeten diese bei geschlossenem Fenster sicher zu Hause halten. Aufgepasst beim Verbrennen von Ästen oder anderen Materialien.

Dem Tier zuliebe

Haufen aus Ästen oder anderem Material sind in den Augen eines Igels und anderen Kleintieren ideale Schlaf- oder Aufzuchtplätze. Jährlich verbrennen deshalb unzählige Lebewesen wie Igel, Blindschleichen, Salamander, Spitzmäuse und Kröten in den aufgeschichteten Holzhaufen.

Um das Einnisten von Kleintieren in den Holzstössen der Brauchtumsfeuer zu vermeiden, sollten diese kurzfristig (z. B. erst am Tag des Abbrennens) aufgeschichtet werden. Um grosse Feuer soll gleich zu Beginn der Holzaufstapelung ein Schutzzaun aufgestellt werden. Dieser ist rasch installiert und wird erst kurz vor dem Abbrennen, d. h. 1 bis 2 Stunden vorher, entfernt.

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