Die definitive Entwurfsfassung der Totalrevision der Polizeiverordnung der Gemeinde Hittnau wird am 29. November 2021 zur Genehmigung unterbreitet.
Eingang zur Gemeindeverwaltung Hittnau im Bezirk Pfäffikon (ZH).
Eingang zur Gemeindeverwaltung Hittnau im Bezirk Pfäffikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. August 2021 die definitive Entwurfsfassung der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Hittnau abgenommen. Als kurze Zusammenfassung werden untenstehend nochmals die wesentlichen Änderungen zur heutigen Verordnung aufgeführt.

Der Abschnitt Einwohnerkontrolle wurde komplett gestrichen, da dieser Bereich übergeordnet geregelt ist.

Im Bereich Videoüberwachung wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, während befristeter Zeit den öffentlichen Raum an Orten zu überwachen, wo die öffentliche Ruhe und Ordnung häufig gestört wird, zum Beispiel die Abfallentsorgungsstellen, und eine Videoüberwachung dazu beiträgt, die strafbaren Handlungen leichter aufzuklären oder vor Übertretungen abzuschrecken.

Zur konkreten Umsetzung einer Videoüberwachung benötigt es ein durch den Gemeinderat erlassenes Reglement mit entsprechenden Vollzugsvorschriften, welche dem übergeordneten Recht entsprechen und verhältnismässig sind.

Die Duldung von Neophyten wird Verboten

Neu wird geregelt, dass das bewusste Einbringen sowie das Dulden unbeabsichtigter Ansiedlungen von invasiven Neophyten verboten sind und die Gemeinde Massnahmen gegen die Verbreitung oder die Vernichtung anordnet.

Aufgrund der vorhandenen übergeordneten gesetzlichen Grundlagen auf Stufe Bund und Kanton sind nur sehr wenige invasive Neophyten bekämpfungspflichtig. Mit dieser ergänzenden kommunalen gesetzlichen Grundlage besteht genügend Spielraum für die Gemeinde, um – je nach Pflanzenart – angemessen reagieren zu können.

Mit der Aufnahme eines Artikels zu Verunreinigungen des öffentlichen Grundes werden griffige Bestimmungen für Behörden und Polizei geschaffen, sodass illegaler Abfallentsorgung (Littering) künftig besser entgegengewirkt werden kann.

Draussen Musik hören ist weiterhin bis 22 Uhr möglich

Der Bereich der Lautsprecher und Verstärkeranlagen wurde dahingegen angepasst, dass es weiterhin möglich sein wird während den Ruhezeiten, jeweils abends zwischen 20 bis 22 Uhr, nach 22 Uhr gelten die Bestimmungen zur Nachtruhe, Musik über Lautsprecher und Verstärkeranlagen im Freien zu hören.

Dies vorbehältlich, dass sich keine Drittpersonen erheblich gestört fühlen. So wird auch künftig die Privatsphäre der Einwohner in geregeltem Masse geschützt.

Die Bereiche Jugendschutz, Tierhaltung, Plakatierung auf Privatgrund, Strassen, Plätze und Fusswege, Campieren, inklusive Fahrende, Immissionen, Lärmschutz, Glockengeläut, Feuerwerk, Wirtschafts- und Gewerbepolizei wurden an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Im November 2021 wird die definitive Entwurfsfassung verabschiedet

Die definitive Entwurfsfassung wurde z. Hd. der Gemeindeversammlung vom 29. November 2021 verabschiedet. Somit ist der Entwurf der neuen Polizeiverordnung nun am Schalter der Einwohnerkontrolle oder Online über die Homepage der Gemeinde Hittnau für die gesamte Bevölkerung zur Einsicht verfügbar.

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