Gemeinderat von Fehraltorf ändert Privatstrassenreglement
Wie die Gemeinde Fehraltorf mitteilt, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 21. September 2022 das Privatstrassenreglement geändert und zur Einsicht aufgelegt.

Im alten Artikel acht Absatz zwei des Privatstrassenreglements stand, dass wenn Arbeiten gemäss Artikel sechs Absatz drei oder Artikel sieben an die Gemeinde übertragen werden, die Grundeigentümer eine Ansprechperson zu bestimmen haben, die sie rechtsverbindlich vertritt.
Dieser Artikel wurde nun darauf geändert, dass wenn Arbeiten gemäss Artikel sechs Absatz drei oder Artikel sieben an die Gemeinde übertragen werden, die Rechnungsstellung direkt an jeden Grundeigentümer entsprechend der Eigentumsanteile erfolgt.
Rekursfrist und Form der Rekursschrift
Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist beim Gemeinderatssekretariat Fehraltorf zur Einsicht auf oder ist digital auf der Gemeindewebseite abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen










