In Fehraltorf wird der Unterhalt von Privatstrassen durch die Gemeinde ausgeführt. Die Kosten für die Leistungen werden ab 2023 den Grundeigentümern berechnet.
Eingang der Gemeindeverwaltung in Fehraltorf im Zürcher Oberland.
Eingang der Gemeindeverwaltung in Fehraltorf im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die für die Grundeigentümer verständlicherweise unpopuläre Neuerung erfolgt im Sinne der Gleichbehandlung aller Einwohner. Die Aufwendungen für den betrieblichen Unterhalt von Privatstrassen werden in Fehraltorf heute nämlich durch die öffentliche Hand finanziert.

Die Gesamtkosten für die genannte Serviceleistung belaufen sich auf jährlich rund 34‘000 Franken. Beim Gemeinderat sind in der Vergangenheit kritische Rückmeldungen zu dieser als unfair wahrgenommenen Praxis eingegangen.

Der Gemeinderat kann die Vorbehalte nachvollziehen. Er hat darum entschieden, dass die bislang durch die öffentliche Hand getragenen Aufwendungen für Winterdienst und Reinigung von Privatstrassen den Grundeigentümern künftig in Rechnung gestellt werden.

Grundeigentümer können frei wählen

Die Neuerung ist Teil eines neu erlassenen Privatstrassenreglements der Gemeinde Fehraltorf, welches im Jahr 2023 in Kraft treten wird.

Den Grundeigentümern ist dabei freigestellt, ob sie die Unterhaltsarbeiten selbst erledigen oder im Rahmen eines kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrags weiterhin durch die Gemeinde ausführen lassen möchten.

Für die öffentliche Beleuchtung auf dem gesamten Gemeindegebiet bleiben weiterhin die Gemeindewerke zuständig. Bis das Privatstrassenreglement rechtskräftig ist, übernimmt die Gemeinde weiterhin die bis anhin erbrachten Dienstleistungen an den Privatstrassen.

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