Wiei die Gemeinde Russikon mitteilt, wird per 1. April 2023 die Gemeindewebseite zum amtli­chen Publikationsorgan.
Das Gemeindehaus Russikon im Zürcher Oberland.
Das Gemeindehaus Russikon im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit 1974 gilt der «Zürcher Oberländer» als amtli­ches Publikationsorgan der Gemeinde Russikon.

Alle amtlichen Publikationen wie Baugesuche, Bestattungen, Gemeinderatsbeschlüsse mit Rechts­mitteln oder Abstimmungen und Wahlen werden darin publiziert.

Zusätzlich werden aufgrund be­sonderer kantonaler Vorschriften amtliche Inserate, beispielsweise im Bereich Bau, Planung, Umwelt­schutz, Submissionswesen und Steuern, im kanto­nalen Amtsblatt veröffentlicht. Dies wird auch wei­terhin so sein.

Internet bringt gesell­schaftliche Veränderungen

Seit 2018 haben die Gemeinden die Möglichkeit, ihre amtlichen Publikationen im Internet zu veröffentlichen.

Das heisst, dass die bisherigen amtli­chen Publikationen in der Tageszeitung rechtlich nicht mehr zwingend sind.

In den letzten Jahren haben sich mit dem Internet grundlegende gesell­schaftliche Veränderungen in der Informationsbe­schaffung und in der Informationsverbreitung ergeben.

Die amtlichen Publikationen der Ge­meinde erreichen mit rund 26 Prozent der Haus­halte nur noch einen verhältnismässig kleinen Teil der Bevölkerung. Die neue Möglichkeit wird nun genutzt.

Die Gemeindewebseite wird amtliches Publikationsorgan

Per 1. April 2023 wird anstelle der Tageszeitung «Zürcher Oberländer» die Webseite der Gemeinde Russikon als amtliches Publikationsorgan bezeichnet.

Es entfallen damit Publikations­kosten von durchschnittlich 20‘000 Franken pro Jahr.

Die Erfahrungen in anderen Gemeinden haben gezeigt, dass bei der Umstellung der Publikationen auf die Website weiterhin das Bedürfnis besteht, die amtlichen Todesanzeigen zusätzlich in den Printmedien zu veröffentlichen.

Diese Publika­tionen sollen auch weiterhin im «Zürcher Oberlän­der» veröffentlicht werden.

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