Gemeinde Russikon ändert ihr amtliches Publikationsorgan
Seit 1974 gilt der «Zürcher Oberländer» als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Russikon.
Alle amtlichen Publikationen wie Baugesuche, Bestattungen, Gemeinderatsbeschlüsse mit Rechtsmitteln oder Abstimmungen und Wahlen werden darin publiziert.
Zusätzlich werden aufgrund besonderer kantonaler Vorschriften amtliche Inserate, beispielsweise im Bereich Bau, Planung, Umweltschutz, Submissionswesen und Steuern, im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Dies wird auch weiterhin so sein.
Internet bringt gesellschaftliche Veränderungen
Seit 2018 haben die Gemeinden die Möglichkeit, ihre amtlichen Publikationen im Internet zu veröffentlichen.
Das heisst, dass die bisherigen amtlichen Publikationen in der Tageszeitung rechtlich nicht mehr zwingend sind.
In den letzten Jahren haben sich mit dem Internet grundlegende gesellschaftliche Veränderungen in der Informationsbeschaffung und in der Informationsverbreitung ergeben.
Die amtlichen Publikationen der Gemeinde erreichen mit rund 26 Prozent der Haushalte nur noch einen verhältnismässig kleinen Teil der Bevölkerung. Die neue Möglichkeit wird nun genutzt.
Die Gemeindewebseite wird amtliches Publikationsorgan
Per 1. April 2023 wird anstelle der Tageszeitung «Zürcher Oberländer» die Webseite der Gemeinde Russikon als amtliches Publikationsorgan bezeichnet.
Es entfallen damit Publikationskosten von durchschnittlich 20‘000 Franken pro Jahr.
Die Erfahrungen in anderen Gemeinden haben gezeigt, dass bei der Umstellung der Publikationen auf die Website weiterhin das Bedürfnis besteht, die amtlichen Todesanzeigen zusätzlich in den Printmedien zu veröffentlichen.
Diese Publikationen sollen auch weiterhin im «Zürcher Oberländer» veröffentlicht werden.