Pfäffikon

Gemeinde Pfäffikon auf dem Weg zur Energiestadt

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Pfäffikon,

Wie die Gemeinde Pfäffikon meldet, wurde von der Energiekommission ein Massnahmenkatalog für die kommenden Jahre zur Energiestadt-Zertifizierung verabschiedet.

Blick auf den Pfäffikersee, im Hintergrund die Gemeinde Pfäffikon (ZH).
Blick auf den Pfäffikersee, im Hintergrund die Gemeinde Pfäffikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 18. April 2023 soll Pfäffikon (wieder) «Energiestadt» werden.

Die Energiekommission wurde beauftragt, den Zertifizierungsprozess zu starten.

Im Rahmen des Rezertifizierung-Prozesses zur Energiestadt sind die geplanten energiepolitischen Aktivitäten einer Gemeinde für die nächsten vier Jahre zu definieren.

Die Definition erfolgt innerhalb eines vorgegebenen Massnahmenplanes. Die Struktur des Massnahmenplanes ist von der Labelkommission definiert.

Punkte zum Erreichen der Zertifizierung

Innerhalb von sechs definierten Handlungsfeldern (Entwicklungsplanung/Raumordnung, Kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung/Entsorgung, Mobilität, interne Organisation, Kommunikation/Kooperation) werden 56 definierte Unterkategorien aufgeführt.

Um als Energiestadt zertifiziert zu werden, müssen in den Unterkategorien Massnahmen innerhalb der nächsten vier Jahren vorgesehen werden.

Jede geplante Massnahme erhält durch die Zertifizierungsstelle in einem Bewertungsprozess eine Bepunktung.

Nicht alle Unterkategorien bedürfen demnach einer Aktivität, jedoch müssen am Ende 50 Prozent der möglichen Punkte (insgesamt 84 Punkte) erreicht werden, damit das Label erteilt wird.

Ergebnisse im Massnahmenkatalog

Im Rahmen eines Workshops unter Leitung von Dieter Müller (Energiestadtberater Energie Zukunft Schweiz AG) wurden mögliche Massnahmen in der Energiekommission diskutiert und erarbeitet.

Die im Massnahmenplan aufgeführten Aktivitäten stützen sich auf den Energieplan 2022plus und wurden mit den Ressortleitern erarbeitet beziehungsweise festgelegt.

Die Ergebnisse sind im Massnahmenkatalog 2024 bis 2027 vom 6. November 2023 überarbeitet, am 8. Januar 2024 aufgeführt.

Um die Ziele des Energieplans 2022plus zu erreichen sowie das Energiestadtlabel zu erhalten, haben sich die einzelnen Ressorts nun zur Weiterverfolgung der beschriebenen Massnahmen zu verpflichten.

Gelder zur Umsetzung

Hierdurch werden die jährliche Zielvereinbarung und das Controlling innerhalb des Ressorts sichergestellt.

Allenfalls notwendige Gelder zur Umsetzung von Massnahmen sind innerhalb des Ressorts zu budgetieren beziehungsweise notwendige Gelder zu beantragen.

Der Inhalt des Massnahmenkatalogs wurde durch die Energiekommission am 4. Dezember 2023 verabschiedet; er ist nun auch dem Gemeinderat zur Zustimmung vorzulegen.

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