Gemeinde Hittnau wurde zur Vernehmlassung der neuen KJV eingeladen

Gemeinde Hittnau
Gemeinde Hittnau

Pfäffikon,

An der Sitzung vom 17. Februar 2021 befasste sich der Gemeinderat mit der Vernehmlassung zum Neuerlass der Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV).

Der Esstisch in einem Jugendheim. - Keystone

Mit Schreiben vom 25. November 2020 wurde die Gemeinde von der Bildungsdirektion Zürich zur Vernehmlassung der neuen KJV eingeladen.

Kostensteigerung erwartet

Das Amt für Jugend- und Berufsberatung prognostiziert ab dem Jahr 2022 Gesamtkosten von 260 Millionen Franken für die Leistungen nach Kinder- und Jugendheimgesetz. Die Gemeinden gingen bisher von Gesamtkosten von knapp unter 200 Millionen Franken und damit von einer stabilen Kostenentwicklung aus.

Nach einer ersten Einschätzung gehen viele leitende Angestellte und Fachleute der Gemeinden davon aus, dass ein Pro-Kopf-Beitrag von CHF 105.00 zu Kostensteigerungen bei den Gemeinden (im Verhältnis zu den bisherigen Nettokosten) führen wird. Dieser Befund irritiert die Sozialkonferenz sehr, ist und war doch ein finanzielles Ziel des KJG, dass der Kostenteiler (60 % Gemeinden, 40 % Kanton) insgesamt zu einer finanziellen Entlastung führen wird.

Mehr als eine Verdoppelung der Kosten

Für die Ermittlung des Gemeindeanteils sind gemäss § 17 des KJG die Kosten massgebend, die nach Abzug der Beiträge der Unterhaltspflichtigen und weiterer gesetzlicher Beiträge verbleiben. Die Verordnung hat klar zu definieren, wessen Aufgabe es ist, die Beiträge der Unterhaltspflichtigen und die weiteren gesetzlichen Beiträge zu erheben und zu erwirken.

Aus der Verordnung muss klar hervorgehen, dass die Kosten von Kindesschutzmassnahmen bei gegebener Leistungsfähigkeit grundsätzlich vollumfänglich zulasten der Eltern gehen.

In Ergänzung verweist der Gemeinderat auf die eigenen Erhebungen zur prognostizierten Kostenentwicklung für die Gemeinde Hittnau, woraus die deutliche Kostensteigerung auch bei einer kleinen Gemeinde hervorgeht. Die neue Kostenaufteilung hätte für Hittnau eine massive Kostensteigerung zur Folge, das heisst mehr als eine Verdoppelung der Kosten.

Gemeinderat lehnt aktuelle Vorlage ab

Der Gemeinderat lehnt die Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) in der vorgelegten Form deshalb ab. Er fordert die Präzisierung der Umsetzung von § 17 Abs. 2 KJG, wobei klare Zuständigkeiten und die Kostenfolgen festzuhalten sind.

In allen weiteren Punkten schliesst sich der Gemeinderat den Vernehmlassungsantworten der Sozialkonferenz Kanton Zürich vom 29. Januar 2021 und des Verbands der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich vom 3. Februar 2021 an.

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