Wie die Gemeinde Seegräben berichtet, können Anwohner, die private Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge anbieten möchten, sich an den Kanton wenden.
Seegräben
Das Gemeindehaus in Seegräben (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Viele Anfragen erreichen die Gemeindeverwaltung von hilfsbereiten Seegräbner, die ukrainischen Flüchtlingen helfen wollen. Das Koordinationsverfahren ist komplex und bedarf Zeit. Da es verschiedene Aufenthaltsregelungen gibt, ist die Situation komplex. Ukrainer können als Touristen in die Schweiz einreisen und hier verbleiben, ohne sich irgendwo registrieren zu müssen.

Sobald sie den durch den Bundesrat neu eingeführten Schutzstatus «S» erhalten wollen, müssen sich diese Personen beim Bundesasylzentrum, Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich oder über die Webseite des SEM via Online-Formular registrieren.

Diejenigen, die bereits eine Unterkunft haben, zum Beispiel bei Privatpersonen, durchlaufen das gleiche Verfahren wie vorstehend. Die Registrierung in der Aufenthaltsgemeinde erfolgt erst nach schriftlicher Aufforderung durch das Migrationsamt zur Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle.

Seegräben muss 0,5 Prozent Flüchtlinge aufnehmen

Die Personen, die keine Unterkunft haben, erhalten im Moment über die bestehenden Strukturen des Bundes und der Kantone eine Unterkunft zugewiesen. Dann greifen die bewährten Strukturen zwischen dem Kanton und den zürcherischen Gemeinden, bekannt aus den bisherigen Flüchtlingswellen.

Konkret heisst das, dass die Gemeinde Seegräben aktuell 0,5 Prozent der Einwohnerzahl an Flüchtlingen aufnehmen muss. In diesem Kontingent hat es in Seegräben bereits Flüchtlinge aus früheren Flüchtlingsströmen (Eritrea, Afghanistan, Syrien et cetera). Es ist denkbar, dass der Kanton Zürich das Kontingent erhöht auf 0,7 Prozent oder ein Prozent. Allerspätestens dann wird auch die Gemeinde Seegräben wieder Flüchtlinge – höchstwahrscheinlich aus der Ukraine – aufnehmen müssen.

Informationen zur Privatunterbringung

Falls es Seegräbnerinnen und Seegräbner gibt, die aktuell oder dannzumal Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, können unter der Kantonswebseite das Formular «Fragebogen Privatunterbringung» ausfüllen und dieses dem Kantonalen Sozialamt per Mail einreichen.

Das Kantonale Sozialamt lässt diese Informationen dann der zuständigen Wohngemeinde zukommen. Die Informationen zur Ukraine-Hilfe werden auf der vorgenannten Webseite laufend aktualisiert. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Seegräben zu finden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratSeegräben