Entwidmung der Eichbühlstrasse in Seegräben
Wie die Gemeinde Seegräben informiert, hat der Gemeinderat die Eichbühlstrasse als öffentliche Strasse aufgehoben.

Im Zusammenhang mit der geplanten Abtretung an die Unterhaltsgenossenschaft Seegräben hat der Gemeinderat, gestützt auf § 38 des Strassengesetzes (StrG), mit Beschluss Nummer 102 vom 15. Dezember 2021 die Eichbühlstrasse (Kat. - Nr. 4324) als öffentliche Strasse aufgehoben. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Seegräben zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.