1. August in der Gemeinde Hittnau
Damit der Nationalfeiertag für Mensch und Tier als ein freudiger Tag in Erinnerung bleibt, sind nachfolgend einige Hinweise zu Knallkörper, Feuerwerk und Höhenfeuer aufgelistet.

Das Zünden von Feuerwerk ist nur am 1. August und beim Jahreswechsel gestattet (Art. 22 Polizeiverordnung). Somit besteht eine geringere Belastung für Mensch und Tier.
Lieber bunt als laut
Um die Umwelt zu schonen, ist das Abbrennen von Feuerwerken, die nicht knallen (Vulkane, Sonnen etc.), empfehlenswert. Es sind vor allem laute Knalle, welche Tiere in Angst und Panik versetzen.
Vorsicht ist geboten
Feuern Sie Raketen, Luftheuler, Böllerschüsse und dergleichen nicht zwischen Gebäuden, von Balkonen, in unmittelbarer Nähe von Ställen oder gar Wäldern ab. Richten Sie Feuerwerkskörper nie gegen Menschen, Tiere oder auf Gebäude und sorgen Sie vor der Zündung für einen guten und sicheren Standplatz. Beachten Sie dabei auch stets die Windverhältnisse.
Dem Tier zuliebe
Schützen Sie Ihre Haustiere während des Feuerwerks, indem Sie diese bei geschlossenem Fenster sicher zu Hause halten.
Aufgepasst beim Verbrennen von Ästen oder anderen Materialien
Haufen aus Ästen oder anderem Material sind in den Augen eines Igels und anderen Kleintieren ideale Schlaf- oder Aufzuchtplätze. Zum Verbrennen bestimmte Holzbeigen sollen deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden, damit keine Igel oder andere Kleintiere, die darin Unterschlupf gesucht haben, in den Flammen sterben müssen.