Wie die Gemeinde Starrkirch-Wil bekannt gibt, müssen Strassenanstösser und Grundeigentümer Bäume und Sträucher bis zum 15. August 2023 zurückschneiden.
Der untere Wartburghof in Starrkirch-Wil.
Der untere Wartburghof in Starrkirch-Wil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Strassenanstösser und Grundeigentümer werden ersucht, den Rückschnitt und die Pflegearbeiten auf das vorgeschriebene Lichtmass bis zum 15. August 2023 (und im Verlauf des restlichen Jahres nötigenfalls erneut) durchzuführen.

Alle weiteren Informationen zum Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Trottoirs können auf der Webseite der Gemeinde gefunden werden.

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