Wie die Gemeinde Trimbach mitteilt, findet am 6. März 2023 wieder ein Häckseldienst statt. Die Anmeldung hat bis zum 27. Februar zu erfolgen.
Die Sankt-Mauritius-Kirche in Trimbach erhielt ihre heutige Gestalt beim Neubau von 1776.
Die Sankt-Mauritius-Kirche in Trimbach erhielt ihre heutige Gestalt beim Neubau von 1776. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher entlang von Trottoir und Strasse zurück- und aufzuschneiden.

Gemäss § 23 Abs. 3 der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 und § 12 des Baureglements der Einwohnergemeinde Trimbach gelten hierfür folgende Bestimmungen.

Grundlagen: Bäume und Sträucher sind auf die Höhe von 4,20 Metern über Strassen und 2,50 Metern über Trottoirs und Fusswegen aufzuschneiden.

Strassentafeln, Verkehrssignale und Strassenbeleuchtungen sind freizulegen.

Anmeldung und Haftbarkeit

Zur Haftbarkeit: Artikel 679 und Artikel 687 ZGB halten fest, dass der Grundeigentümer unter anderem für Schäden, verursacht durch überragende Äste und Sträucher, haftpflichtig ist.

Die Gemeinde zählt auf die Mithilfe aller Grundeigentümer und dankt im Namen der Strassenbenützer.

Die Anmeldefrist ist der 27. Februar 2023. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldetalon vom Niederämter Anzeiger, online oder via App.

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