Wie die Gemeinde Schönenwerd informiert, tritt ab 1. Januar 2024 das Reglement für die Abstimmungs- und Wahlplakate in Kraft.
Schönenwerd.
Schönenwerd. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Bau- und Planungskommission hat zuhanden des Gemeinderates ein Reglement für die Abstimmungs- und Wahlplakate erarbeitet.

Das durch den Gemeinderat genehmigte Reglement für die Abstimmungs- und Wahlplakate hält fest, dass das Plakatieren an sämtlichen Beleuchtungskandelabern auf dem Schönenwerder Gemeindegebiet untersagt ist.

Ebenfalls beinhaltet das Reglement die ausgeschiedenen Standorte für das Plakatieren.

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