Wie die Gemeinde Starrkirch-Wil informiert, ist der Rücktritt von zwei Mitgliedern der Kommission Anlass zur umfassenden Reorganisation und Neuausrichtung.
Die Gemeindeverwaltung von Starrkirch-Wil. Der Ort hat sich schon früh zu einer Wohngemeinde entwickelt. Ein Grossteil der Erwerbstätigen pendelt zur Arbeit.
Die Gemeindeverwaltung von Starrkirch-Wil. Der Ort hat sich schon früh zu einer Wohngemeinde entwickelt. Ein Grossteil der Erwerbstätigen pendelt zur Arbeit. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die beiden Behördenmitglieder Thomas Weibel (Präsident der Bau- und Werkkommission) und Ariane Büttiker (Aktuarin der Bau- und Werkkommission) sind per Mitte 2023 von ihren Ämtern zurückgetreten.

Bezüglich der Nachfolgeregelung für diese beiden wichtigen und arbeitsintensiven Positionen bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, von einer weiteren Besetzung im Milizsystem bis hin zu einer Vollprofessionalisierung.

Dies wurde in einem Grundsatzpapier festgehalten.

Nachfolgeregelung für den Schulhauswart

Ein weiteres Grundsatzpapier, das von der Gemeinderatskommission erarbeitet wurde, beinhaltet die Nachfolgeregelung für den Schulhauswart.

Der Schulhauswart Peter Grieder hat per 1. Mai 2022 sein Arbeitspensum auf 70 Prozent reduziert und wird im Mai 2024 in Pension gehen.

Die «Professionalisierung light»

Die Ortsparteien hatten Gelegenheit, sich im Rahmen eines Konsultationsverfahrens dazu zu äussern, und haben sich bezüglich der Bau- und Werkkommission für eine «Professionalisierung light» ausgesprochen.

Dabei sollen das Kommissionspräsidium und somit auch die Bau- und Werkkommission beibehalten werden, das Aktuariat, weitere administrative Tätigkeiten und verschiedene Arbeiten der Bau- und Werkkommission jedoch professionalisiert werden.

Die fachliche Begleitung durch ein externes Büro soll weitergeführt werden, sich aber nur noch auf komplexere Arbeiten beschränken.

Aufgrund der Rückmeldungen wurde das Reorganisationsprojekt weiterentwickelt.

Nachfolgeregelung für den Schulhauswart

Das Projekt beinhaltet auch die Nachfolgeregelung für den Schulhauswart, sowohl im Bereich technischer Unterhalt wie auch im Bereich Reinigung.

Schlussendlich zeigte das Papier mit verschiedenen Varianten auf, wie und mit welchen Pensen die verschiedenen Bereiche neu organisiert beziehungsweise ausgestattet werden sollen.

Das Strategiepapier wurde dem Gemeinderat nun an dieser Sitzung im Detail diskutiert.

Beschlüsse für die zukünftige Ausrichtung wurden gefasst

Schlussendlich hat der Gemeinderat die notwendigen Beschlüsse für die zukünftige Ausrichtung gefasst.

Diese Beschlüsse beinhalten insbesondere die Teil-Professionalisierung im Bereich der Bau- und Werkkommission, die Schaffung einer neuen Stelle Sachbearbeiter Bau, Integration des Aktuariats der Bau- und Werkkommission in die neu geschaffene Stelle, Entlastung der Aufgaben und Tätigkeiten des Präsidiums der Bau- und Werkkommis­sion sowie die Entlastung der Liegenschaftskommission im Bereich der Bewirtschaftung des Liegenschaftenportfolio.

Diese Punkte sollen bereits auf den 1. Juli 2023 umgesetzt werden. Eine temporäre Weiterführung ihrer Funktionen von zwei bis drei Monaten als Übergangs- und Einarbeitungszeit für die neue Vollzeitstelle haben die abtretenden Amtsträger – aus verschiedenen Gründen – jedoch ausgeschlossen.

Diesbezüglich wird die Gemeinde noch eine Lösung zu finden haben.

Weiteres Massnahmenpaket für 2024 vorgesehen

Ein weiteres Massnahmenpaket wird dann im ersten Quartal 2024 – im Hinblick auf die Pensionierung des Schulhauswartes Peter Grieder – umgesetzt und beinhaltet Neuregelungen im technischen Unterhalt und der Reinigung der Gemeindeliegenschaften wie auch bei der operativen Brunnenmeistertätigkeit.

Die Gemeinde wird nun in den nächsten Tagen die neu geschaffene Stelle Sachbearbeiter Bau ausschreiben. Die Ausschreibung erfolgt für ein Pensum von 80 bis 100 Prozent.

Gegen Ende März 2023 soll eine ausserordentliche Gemeindeversammlung stattfinden, an welcher der Nachtragskredit für die neue Stelle wie auch die darauf resultierenden Änderungen der Gemeindeordnung und der Dienst- und Gehaltsordnung beschlossen werden sollen.

Mit den Demissionen von Thomas Weibel (Präsident, SP) und Ariane Büttiker (Aktuarin, FDP) würden grundsätzlich zwei Sitze in der Bau- und Werkkommission neu besetzt werden müssen.

Zahl der Kommissionsmitglieder wird reduziert

Aufgrund der Teil-Professionalisierung und insbesondere mit der Auslagerung des Aktuariats in die neue Vollzeitstelle soll jedoch nur noch ein Sitz in der Bau- und Werkkommission neu besetzt werden.

Somit wird die Bau- und Werkkommission ab 1. Juli 2023 noch sechs Mitglieder umfassen.

Es ist vorgesehen, die Anzahl Sitze in der Bau- und Werkkommission dann auf Beginn der Amtsperiode 2025 bis 2029 von sieben auf fünf Personen zu reduzieren, da mit der Teil-Professionalisierung verschiedene Aufgaben wegfallen resp. der neuen Vollzeitstelle übergeben werden.

Schlussendlich muss das Präsidium in der Bau- und Werkkommission per 1. Juli 2023 neu besetzt werden, entweder durch eines der bisherigen Mitglieder oder dann durch das neu nominierte Mitglied.

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