Wie die Gemeinde Olten berichtet, dürfen die Aussenwirtschaften im Stadtzentrum ab Anfang der Wintersaison 2021 eine Stunde länger öffnen.
Restaurant Rathskeller in der Oltner Altstadt. Der «Chöbu», wie er liebevoll von den Oltnern genannt wird, ist ein einmaliges 1673 erbautes Gebäude in der ehemaligen Ringmauer. Es wurde mit viel Liebe zum Detail von der Besitzerfamilie Lang restauriert. - Olten
Restaurant Rathskeller in der Oltner Altstadt. Der «Chöbu», wie er liebevoll von den Oltnern genannt wird, ist ein einmaliges 1673 erbautes Gebäude in der ehemaligen Ringmauer. Es wurde mit viel Liebe zum Detail von der Besitzerfamilie Lang restauriert. - Olten - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Stadtrat von Olten kommt der Gastrobranche weiter entgegen: Nach der Gewährung eines Gebührenverzichts und unentgeltlicher Erweiterungsmöglichkeiten der Aussenwirtschaften ermöglicht er nun zusätzlich, dass die Aussenwirtschaften im Stadtzentrum in der Wintersaison am Abend eine Stunde länger öffnen können.

Vertreter der Gastrobranche hatten damit argumentiert, dass sich wegen der Zertifikatspflicht Gäste ohne Zertifikat nach Schliessung der Aussenwirtschaften weiterhin in der Umgebung der Aussenrestaurants aufhalten würden, dann aber unkontrolliert, mit entsprechenden Folgen betreffend Littering und Lärm.

Konkret werden die Öffnungszeiten in der Zone A des Boulevardplans, wo die Öffnungszeiten im Sommer von Sonntag bis Donnerstag bis 24 Uhr und Freitag/Samstag bis 0.30 Uhr dauern, im Winter von 22 Uhr auf 23 Uhr verlängert.

Die Ausdehnung gilt maximal bis Ende Wintersaison 2021/22

Der Stadtrat verzichtet hingegen darauf, die Sommeröffnungszeiten gleich auch im Winter zu übernehmen, um die Bestrebungen von Bund und Kanton, die Bevölkerung zum Impfen oder zumindest Testen zu bewegen, nicht mit lokalen Massnahmen zu unterlaufen.

Anderseits sei aber auch das Verhindern von Littering und Nachtlärm eine Zielsetzung der Stadtverwaltung und habe die Gastronomie einen Nachholbedarf aufgrund der Corona-Pandemie, welchem der Stadtrat bereits mit Gebührenverzicht und unentgeltlichen Erweiterungsmöglichkeiten der Aussenwirtschaften entgegengekommen sei.

Die Ausdehnung gilt bis zu einer allfälligen Aufhebung der Zertifikatspflicht, maximal bis Ende Wintersaison 2021/22.

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