In Kestenholz wird ein reduzierter Winterdienst durchgeführt
Wie die Gemeinde Kestenholz mitteilt, dürfen in den Wintermonaten keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs abgestellt werden.

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs.
Die Gemeinde Kestenholz verzichtet auf eine flächendeckende Schwarzräumung.
Vorrang haben die steilen Strassenabschnitte. Auf den flachen Gemeindestrassen wird auf einen Salzeinsatz verzichtet.
Kein Schadensersatz für durch den Winterdienst beschädigte Fahrzeuge
Fahrzeuglenker haben ihre Fahrzeuge bei Schneefall von den öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs zu entfernen, damit eine einwandfreie Schneeräumung gewährleistet ist.
Die Gemeinde lehnt für allfällige Schäden, die durch den Schneepflug, oder durch die Eisbekämpfung mit Splitt oder Salz entstehen können, jegliche Haftpflicht ab.