Wie die Gemeinde Hägendorf mitteilt, gilt bis Ende Juli eine allgemeine Leinenpflicht. Diese kann je nach Verhalten einzelner Hunde erweitert werden.
Flussweg in der Teufelsschlucht Hägendorf. - Kanton Solothurn
Flussweg in der Teufelsschlucht Hägendorf. - Kanton Solothurn - Nau.ch / Werner Rolli
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Vom 1. April bis 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald. Die Leinenpflicht soll verhindern, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten.

Die bisher geltende Leinenpflicht im Mai und Juni wird dem Schutz vor schädlichen oder störenden Einwirkungen durch wildernde und jagende Hunde nicht gerecht, da die Setz- und Brutzeit vieler einheimischer Wildtiere über diese Periode hinaus dauert.

Hochträchtige Rehgeissen sind im April besonders gefährdet und spät gesetzte Rehkitze haben im Juli ein noch ungenügendes Fluchtverhalten und können sich vor jagenden Hunden nicht schützen.

Bitte auf das Verhalten der Hunde achten

Der §4 Leinenpflicht der Hundeverordnung (BGS 614.72) Stand 1. Januar 2018 schreibt für alle Hunde im Wald vom 1. April bis 31. Juli die Leinenpflicht vor, ebenso im von den zuständigen Stellen entsprechend bezeichneten öffentlichen Raum.

Für einzelne Hunde gilt Leinenpflicht wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern und wenn dies vom zuständigen Oberamt oder Veterinärdienst verordnet wird.

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