Gemeinde Kappel SO erinnert an den Grünschnitt

Nau.ch Lokal
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Thal-Gäu,

Wie die Gemeinde Kappel SO mitteilt, werden Grundeigentümer gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken bis zum 31. März 2024 zurückzuschneiden.

Die Gemeindeverwaltung an der Dorfstrasse in Kappel (SO).
Die Gemeindeverwaltung an der Dorfstrasse in Kappel (SO). - Nau.ch / Werner Rolli

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden darauf aufmerksam gemacht, Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenze öffentlicher Strassen hinausragen, auf die Höhe von 4,20 Meter aufzuschneiden.

Über Trottoirs und Fusswegen ist eine Höhe von 2,50 Meter einzuhalten.

Es ist speziell darauf zu achten, dass Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale, Hydranten und Strassenschilder nicht verdeckt werden.

Verkehrssicherheit im Fokus

Private Ein- und Ausfahrten sind übersichtlich zu gestalten. Im Weiteren sind in Kurven, bei Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Bäume, Sträucher, Einfriedungen oder andere Gegenstände erlaubt.

Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Vorschriften entstehen, sind die Grundeigentümer voll haftbar.

Die Grundeigentümer oder –nutzer sind gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung, diese Vorschriften zu beachten und sofern notwendig die Pflanzen gemäss Zeichnung aufzuschneiden.

Frist ist der 31. März 2024

Aufgrund der Brutzeit der Vögel wird empfohlen, das kräftige Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken, zwischen November und März auszuführen.

Zur Ausführung dieser Arbeiten wird eine Frist bis 31. März 2024 gesetzt.

Die Baukommission dankt im Namen der Fussgänger und Verkehrsteilnehmer allen Gartenbesitzern für ihre Mitarbeit und ihr Verständnis.

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