In Kappel SO wird gebeten, Grabschmuck und persönliche Gegenstände der Gräber von Deschenaux-Rötheli bis Lischer-Jäggi bis 25. März 2022 abzuholen.
Römisch-Katholische Kirche mit Friedhof und Brunnen in Kappel.
Römisch-Katholische Kirche mit Friedhof und Brunnen in Kappel. - Nau.ch / Werner Rolli
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Wie die Gemeinde Kappel SO informiert, ist die Grabesruhe der Erdbestattungsgräber von Deschenaux-Rötheli bis Lischer-Jäggi abgelaufen. Deshalb werden diese per Anfang April 2022 aufgehoben.

Grabsteine, welche bis zum 25. März 2022 durch die Angehörigen nicht zur Abholung angemeldet sind, werden durch die Einwohnergemeinde Kappel ohne Kostenfolge entfernt. Ebenfalls aufgehoben wird der gesamte Urnenhügel Nord. Danach werden die Grabstätten saniert.

Die Angehörigen werden deshalb eingeladen, Grabschmuck und persönliche Gegenstände bis 25. März 2022 abzuholen. Nach diesem Zeitpunkt wird über noch vorhandene Grabdenkmäler, Pflanzen sowie weitere Gegenstände auf den zu räumenden Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt.

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