Der Gemeinderat informiert über die Versammlung der Einwohnergemeinde vom Montag, 3. Juni 2019, um 20.00 Uhr in der Aula der Schulanlage Stöckernfeld Oberburg.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Traktanden

1. Jahresrechnung 2018; Genehmigung

2. Teilrevision Organisationsreglement; Genehmigung

3. Kreditabrechnung Sanierung Fonsweg; Genehmigung Entnahme Vorfinanzierung „Abgeltung Planungsmehrwerte“ und Kenntnisnahme

4. Kreditabrechnung Sanierung Lauterbachstrasse; Kenntnisnahme

5. Verschiedenes und Anregungen

Aktenauflagen:

 Die Aktenauflage zu den traktandierten Geschäften erfolgt wie gewohnt 14 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei Oberburg.

 Das Protokoll der vorstehenden Gemeindeversammlung wird gestützt auf Art. 55 OgR sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann gegen die Formulierung beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Botschaft des Gemeinderates im PUNKTO OBERBURG verwiesen, welche rechtzeitig vor der Versammlung jeder Haushaltung durch die Post zugestellt wird.

Zum Besuch der Versammlung sind alle Stimmberechtigten, die seit mind. 3 Monaten in der Gemeinde Oberburg Wohnsitz haben sowie interessierte Nichtstimmberechtigte, freundlich eingeladen

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