Pünktlich zum Schulanfang gilt auf den Strassen von Nidau West zwischen der Dr. Schneiderstrasse und der Hauptstrasse inkl. Zihlstrasse Tempo 30.
Tempo-30-Zone
Tempo-30-Zone - AFP/Archiv
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Pünktlich zum Schulanfang gilt auf den Strassen von Nidau West zwischen der Dr. Schneiderstrasse und der Hauptstrasse inkl. Zihlstrasse Tempo 30. Für dieses neue Verkehrsregime wurden in den letzten Wochen zahlreiche Anpassungen vorgenommen. Bestehende Fussgängerstreifen und einzelne Parkfelder wurden aufgehoben oder versetzt und neue Markierungen und Signalisationen umgesetzt.

Die Tempo-30-Zone in Nidau West hat in erster Linie zum Ziel, den Verkehr zu beruhigen und mehr Sicherheit für Fussgängerinnen, Fussgänger und Fahrradfahrende zu schaffen. Fussgängerstreifen gibt es nur noch vor Schulen und Kindergärten und auf der Hauptstrasse.

Das Überqueren der Strassen in der Tempo-30-Zone ist überall erlaubt. Es gilt jedoch zu beachten, dass Fussgängerinnen und Fussgänger keinen Vortritt haben. Kleine gelbe Maskottchen machen die Verkehrsteilnehmenden in der Anfangsphase auf das neue Verkehrsregime aufmerksam.

Einengungen an gewissen Strassenabschnitten

Zusätzlich werden an gewissen Strassenabschnitten Einengungen geschaffen um die Sichtbarkeit der Fussgängerinnen und Fussgänger zu erhöhen. Eine Einengung auf der Dr. Schneiderstrasse beim Knoten Strandweg wurde bereits fertiggestellt, zwei weitere folgen auf der Dr. Schneiderstrasse sowie eine am Strandweg.

Die Einführung der verkehrsberuhigenden Massnahmen ist Teil des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Nidau. Von der Tempo-30-Zone ausgenommen sind vorerst die Dr. Schneiderstrasse, der westliche Teil des Quartiers von der Dr. Scheiderstrasse bis zum See sowie das Beunden Quartier.

Weitere Informationen sowie ein detaillierter Übersichtsplan zur Tempo-30-Zone finden Sie unter www.nidau.ch/gesamtverkehrskonzept > Umsetzung 1. Etappe.

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