Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Guntmadingen SH wurde am Samstag ein Fahrzeug mit 144 km/h gemessen. Der Junglenker musste seinen Führerausweis abgeben.
Schaffhauser Polizei
Schaffhauser Polizei. (Archivbild) - Schaffhauser Polizei
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In der Nacht von Freitag auf Samstag führte die Schaffhauser Polizei auf der H13 bei Guntmadingen eine Geschwindigkeitskontrolle durch. An besagter Örtlichkeit beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Ein stark motorisiertes Fahrzeug wurde mit einer Geschwindigkeit von 144 km/h gemessen. Nach Abzug der Gerätetoleranz überschritt der fehlbare Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h.

Die Lenker mussten ihren Führerausweis abgeben

Der Führerausweis wurde dem Raser vor Ort abgenommen. Auf Verfügung der Staatsanwaltschaft Schaffhausen wurde der Personenwagen sichergestellt. Während der durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle wurden ein weiterer Fahrzeuglenker sowie eine Fahrzeuglenkerin mit übersetzter Geschwindigkeit angehalten.

Die Fahrzeuglenkerin war ebenfalls mit einer so hohen Geschwindigkeit unterwegs, dass ihr Führerausweis auf Probe an Ort und Stelle abgenommen werden musste. Alle Fahrzeuglenker müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung, verantworten.

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