Planvorlage der SBB zum Ersatz der Birsbrücken Münchenstein
Die bestehenden Brücken in Münchenstein müssen aufgrund ihres Alters ersetzt werden.

Wie die Gemeinde Münchenstein berichtet, umfasst das Bauvorhaben im Wesentlichen den Ersatz der beiden Brücken über die Birs in Münchenstein. Die bestehenden Brücken müssen aufgrund ihres Alters ersetzt werden.
Im Rahmen des Brückenersatzprojektes sollen die bestehenden Birsbrücken durch zwei neue Stahlfachwerkbrücken mit obenliegendem Tragwerk in modernem Design in Anlehnung an die alten Brücken ersetzt werden. Die Hauptträger werden als achtfeldrige Dreiecksfachwerke ausgeführt, die jeweils über einen Betonschottertrog miteinander verbunden sind.
Die Planunterlagen können eingesehen werden
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Die Planunterlagen können vom 10. September bis 11. Oktober 2021 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
Gemeinde Münchenstein, Bauverwaltung (1. Stock), Schulackerstrasse 4
Bau- und Umweltschutzdirektion BL, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden.