Münchenstein: Verkaufsoffene Sonntage im Dezember
Wie die Gemeinde Münchenstein schreibt, hat der Gemeinderat den 10. Dezember sowie den 17. Dezember 2023 als verkaufsoffene Sonntage festgelegt.

Im Advent haben Ladenbetriebe jeweils am zweiten sowie vierten Sonntag die Möglichkeit, zu öffnen und Arbeitnehmende zu beschäftigen.
Im Jahr 2023 fällt der vierte Sonntag im Advent auf den 24. Dezember, also auf Heiligabend.
Aus diesem Grund hat das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) den Gemeinden empfohlen, anstelle des 24. Dezembers einen anderen Sonntag als verkaufsoffen zu bestimmen, um die Möglichkeit des Feierns im privaten, familiären Kreis zu bewahren.
Verkausoffener Sonntag am zweiten und dritten Advent
Dass am zweiten und vierten Adventssonntag bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigt werden dürfen, ergibt sich direkt aus Paragraf neu Absatz eins des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (RTG).
Die Gemeinden können durch Beschluss des Gemeinderats einen oder zwei andere Adventssonntage für die Adventsverkäufe bestimmen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2023 für das laufende Kalenderjahr den Sonntag, 10. Dezember 2023 (Zweiter Advent), sowie den Sonntag, 17. Dezember 2023 (Dritter Advent), als verkaufsoffene Sonntage festgelegt.