Münchenstein unterzeichnet die Klima- und Energie-Charta
Wie die Gemeinde Münchenstein mitteilt, hat sie am 7. November 2023 beschlossen, die «Klima- und Energie-Charta Städte und Gemeinden» zu ratifizieren.

Die vom Klima-Bündnis Schweiz erarbeitete «Klima- und Energie-Charta Städte und Gemeinden» vereint die Unterzeichnenden im gemeinsamen Bekenntnis zu einem engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz.
Die Ziele und Inhalte entsprechen grundsätzlich den Klima- und Energiezielen des Bundes und setzen voraus, dass das Gemeinwesen in Sachen Energieziele eine Vorbildrolle für die Bevölkerung übernimmt.
Anfang 2023 war die Charta schweizweit von 73 Städten und Gemeinden ratifiziert, die insgesamt 2,2 Millionen Einwohnende umfassen.
Münchenstein hat bereits eine aktuelle Planung
Die Arbeitsgruppe Energie-Region (EnRe) des Vereins Birsstadt hat im Rahmen der regionalen Energiestrategie einen Zielkatalog mit zugehörigen Massnahmenempfehlungen erarbeitet, der sich auf die Empfehlungen der Klima- und Energie-Charta stützt.
Ziel dieser Empfehlungen ist, dass innerhalb der Birsstadt alle Gemeinden ihre Energieplanungen definieren respektive aktualisieren und dabei methodisch und inhaltlich ähnlich vorgehen.
Im Falle Münchensteins liegt eine aktuelle Planung bereits vor.
Der Gemeinderat ratifizierte die Charta
Die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Gemeinden sollen gebührend berücksichtigt werden und die Gemeinden sollen aufgrund ihrer spezifischen Bedürfnisse insbesondere bei den Zielgrössen und den Terminen selbstständig Anpassungen vornehmen können.
Auch bei den Empfehlungen von Massnahmen sind die Gemeinden frei, eine spezifische Auswahl und Anpassungen vorzunehmen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2023 beschlossen, die «Klima- und Energie-Charta Städte und Gemeinden» zu ratifizieren.
Leitsätze und Ziele sind deckungsgleich mit der vorliegenden Planung
Die von der EnRe in Ergänzung zur Charta erarbeiteten Leitsätze und Ziele sowie der dazugehörige Massnahmenkatalog werden als deckungsgleich mit der bereits vorliegenden kommunalen Planung zur Kenntnis genommen.
Dementsprechend wird die Verwaltung damit beauftragt, inskünftig bei der Umsetzung von Massnahmen der Energieplanung die entsprechenden Empfehlungen zu berücksichtigen.