Wie die Gemeinde Münchenstein mitteilt, erinnert sie an die Marschübungen von Fasnachtscliquen und Guggenmusiken in der Brüglinger Ebene bis 10. März 2024.
Die Gemeindeverwaltung an der Schulackerstrasse in Münchenstein.
Die Gemeindeverwaltung an der Schulackerstrasse in Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss Paragraf 30 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 27. März 2007 sind Marschübungen mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten vier Wochen vor und drei Wochen nach der «Basler Fasnacht», also noch bis Sonntag, 10. März 2024, gestattet.

Die Fasnachtsinstrumente dürfen jeweils von Montag bis Samstag von 10 bis 12 Uhr und 13.30 bis 20 Uhr sowie am Sonntag von 10 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr genutzt werden.

Die Bewilligung erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der Brüglinger Ebene. Auf den Langsamverkehr ist gebührend Rücksicht zu nehmen.

In den Wohnquartieren der Gemeinde Münchenstein dürfen keine Marschübungen durchgeführt werden.

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