Münchenstein

Gelbe Bodenstreifen bieten mehr Schutz für Fussgänger

Nau.ch Lokal
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Muttenz,

Die gelben Fussgängerlängsstreifen in Münchenstein dienen dem Schutz von Fussgängern. Falsches Parkieren auf diesen Streifen wird neu mit Bussen bestraft.

Münchenstein BL
Eine Fussgängerin. (Symbolbild) - Keystone

Unter anderem im Gruthweg, in der Pfarrgasse oder in der Münchstrasse sind seit längerer Zeit gelbe Bodenmarkierungen angebracht, berichtet die Gemeinde Münchenstein. Dabei handelt es sich um sogenannte Fussgängerlängsstreifen (SSV).

Diese dienen als Übergangslösung, wo eine bauliche Trennung des Fussgängerbereichs von der Fahrbahn aufgrund des Strassenquerschnitts nicht möglich ist. Da die Fussgängerlängsstreifen keinen physischen Schutz bieten, weisen sie eine Mindestbreite vom 1,50 Meter auf und sind mit Schutzpfosten ausgestattet.

Gemäss gesetzlicher Grundlage sind die Fussgängerlängsstreifen ausschliesslich für den Fussverkehr bestimmt und müssen somit wie ein Trottoir genutzt werden. Im Gegensatz zum Trottoir dürfen die Fussgängerlängsstreifen allerdings von Fahrzeugen befahren werden, sofern der Fussverkehr dabei nicht behindert wird.

Falsch parkieren kann teuer werden

Wird der Fussverkehr hingegen von parkierten oder haltenden Fahrzeugen behindert, wird dies mit einer Ordnungsbusse von bis zu 120 Franken geahndet. Aus diesem Grund gilt es, Fussgängerlängsstreifen weder als Veloabstellplatz noch als Parkfläche für Motorfahrzeuge zu benützen.

Ebenso sollte man nicht gegenüber von Fussgängerlängsstreifen parkieren, da ansonsten alle anderen Fahrzeuglenkenden gezwungen sind, über die Fussgängerlängsstreifen zu fahren.

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