Arlesheim

Arlesheim ruft zur massvollen Nutzung von Feuerwerken auf

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Muttenz,

Wie die Gemeinde Arlesheim mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August und am Silvestertag ohne Bewilligung erlaubt.

Blick auf die Gemeinde Arlesheim.
Blick auf die Gemeinde Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli

In Arlesheim ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 1. August sowie am Silvestertag ohne Bewilligung erlaubt.

So ist es im Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung der Gemeinde Arlesheim geregelt.

An den Tagen vor und nach Silvester dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.

Gemeinde appelliert an die Vernunft der Einwohner

Die Gemeinde appelliert daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken.

Einwohner werden aufgerufen, beim Umgang mit Feuerwerk Vernunft und Vorsicht walten zu lassen.

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