Der Gemeinderat von Twann-Tüscherz hat die Neuwahlen des Gemeinderats und Gemeindepräsidiums auf den 28. November 2021 angesetzt.
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Eine Frau steckt in einem Wahllokal ihren Stimmzettel in eine Wahlrurne. (Symbolbild) - dpa
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Die Amtsdauer der Exekutive der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz läuft am 31. Dezember 2021 aus. Der Gemeinderat hat die Neuwahlen auf Sonntag, 28. November 2021 angesetzt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 19. Dezember 2021 statt.

Die Wahlen erfolgen im Majorzverfahren, Mehrheitsprinzip. Für die Amtsdauer von vier Jahren sind vier Mitglieder für den Gemeinderat und ein Mitglied für das Gemeindepräsidium zu wählen.

Es können Wahlvorschläge eingereicht werden

Die politischen Parteien oder Wählergruppen, die Anspruch auf eine Vertretung in die zu wählenden Behörden erheben, haben der Gemeindeverwaltung bis spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, 17 Uhr, die Wahlvorschläge einzureichen. Weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden.

Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen. Übrige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dürfen maximal vier Vorschläge für den Gemeinderat und einen Vorschlag für das Gemeindepräsidium unterzeichnen.

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