Ein Komitee hat in Twann eine Initiative eingereicht, die den Verzicht auf den Bau eines Strassentunnels fordert. Mit dem Twanntunnel werde eine falsche Verkehrsplanung aus den 1970-er Jahren weiter zementiert.
Twann
Der Twanntunnel soll das lärmgeplagte Winzerdorf Twann vom Durchgangsverkehr befreien. - Google Maps
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Ein Komitee hat in Twann eine Initiative eingereicht, die den Verzicht auf den Bau eines Strassentunnels fordert. Mit dem Twanntunnel werde eine falsche Verkehrsplanung aus den 1970-er Jahren weiter zementiert.

Stattdessen brauche es eine regionale Gesamtplanung, ein Tempolimit auf 60 km/h am linken Bielerseeufer und ein Transitverbot für den Schwerverkehr, fordert das Komitee «N5 Bielersee - so nicht!».

Mit einer Gemeindeinitiative will das Komitee den Gemeinderat verpflichten, sich für seine Forderungen auf übergeordneter Ebene einzusetzen.

Innerhalb von drei Monaten sind 240 Unterschriften zusammengekommen, fast 30 Prozent der Stimmberechtigten. Für das Zustandekommen einer Initiative sind in der Gemeinde Twann-Tüscherz die Unterschriften von einem Zehntel der Stimmberechtigten nötig.

Die Gemeinde verwies im Juni darauf, dass ein Tempolimit oder das Transitverbot für Schwerverkehr in der alleinigen Kompetenz des Bundesamtes für Strassen liege.

Das Komitee wiederum betont, dass von dem 230 Millionen Franken teuren Bauprojekt zwar einige Bewohnerinnen und Bewohner in Twann profitierten. Gleichzeitig müssten der Tunnelbaustelle aber Liegenschaften sowie wertvolle Rebhänge in der national geschützten Landschaft geopfert werden.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Dorfteils Wingreis hätten jahrelang eine lärmige und staubige Grossbaustelle vor der Haustür. Wie die Bevölkerung der Gemeindegebiete Tüscherz und Alfermée hätten sie zudem auch nach Fertigstellung des Tunnels weiterhin unter den negativen Auswirkungen des Verkehrs zu leiden.

Diese Diskussion sei jetzt umso dringlicher, als der Bund dem Twanntunnel Anfang August die Plangenehmigung erteilt habe, hält das Komitee fest. Dieser Entscheid wurde mit mehreren Beschwerden am Bundesverwaltungsgericht angefochten.

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