Der Kanton Bern und die Gemeinde Erlach schaffen einen neuen Standplatz für Schweizer Fahrende als Winterquartier für bis zu acht Wohneinheiten.
Schweizer Fahrender.
Schweizer Fahrender. - keystone
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Die dafür nötige Kantonale Überbauungsordnung «Standplatz für Fahrende Lochmatte, Erlach» ist rechtsgültig und die Baubewilligung ist erteilt. Mit der Inbetriebnahme ist ab Herbst 2022 zu rechnen.

Im Kanton Bern besteht ein Mangel an dauerhaften Halteplätzen für die vom Bund als nationale Minderheit anerkannten Schweizer Fahrenden. Im Rahmen von kantonsweiten Standortevaluationen wurde 2016 der Campingplatz in der Lochmatte in Erlach als idealer Standort für die Nutzung als Winterstandplatz identifiziert.

Der Campingplatz ist nur im Sommerhalbjahr in Betrieb. Eigentümerin der Parzellen ist die Einwohnergemeinde Erlach.

Im Einvernehmen mit der Gemeinde Erlach hat die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) am 3. März 2021 die Nutzungsplanung mit einer kantonalen Überbauungsordnung (KUeO) erlassen und die Baubewilligung für Bauarbeiten im Bereich der sanitären Anlagen, der Platzbefestigung und Einfriedung erteilt.

Der Standplatz hat Kapazitäten für bis zu acht Wohneinheiten. Nachdem dagegen keine Beschwerde eingereicht wurde, ist die KUeO «Standplatz für Fahrende Lochmatte, Erlach» am 8. April 2021 in Kraft getreten. Das Baugesetz sieht die Schaffung von Halteplätzen für Fahrende im Rahmen von KUeO explizit vor. Eine KUeO hat dieselben Wirkungen wie eine kommunale Überbauungsordnung.

Für Bau und Betrieb des Winter-Standplatzes ist die Gemeinde Erlach zuständig. Der Betriebsbeginn ist für Herbst 2022 vorgesehen. Die Kosten für die Planung und Erstellung des Standplatzes trägt der Kanton Bern aus Mitteln des 2016 vom Grossen Rat beschlossenen Rahmenkredits für die Planung und Realisierung neuer Halteplätze für schweizerische Fahrende.

Die Realisierung des Standplatzes ist ein wichtiger Meilenstein, um dauerhafte Halteplätze für Fahrende im Kanton Bern bereitzustellen.

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