Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern; Erinnerung

Bei mehreren Liegenschaften sind die Bepflanzungen auf die Gehwege oder Strassen hinausgewachsen.

Forstwart (Symbolbild)
Forstwart (Symbolbild) - Keystone

Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen bis Mitte Juli 2019 zurückzuschneiden. Gemäss den §§ 111 Baugesetz und 42 Bauverordnung gelten folgende Vorschriften:

• Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;

• Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;

• in den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von sichtbehindernden Bäumen und Sträuchern bei Unfällen haftbar gemacht werden können.

Häckseldienst

Der Forstbetrieb Mutschellen bietet auf Anmeldung hin einen Häckseldienst für Äste und Sträucherschnitt an. Die Verrechnung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Normale Küchen- und Gartenabfälle, inklusive Bodendecker, sind im eigenen Garten zu kompostieren oder der Grüngutabfuhr mitzugeben. Anmeldungen für den Häckseldienst nimmt der Forstbetrieb Mutschellen direkt entgegen. Tel. 078 768 54 66, www.forstbetrieb-mutschellen.ch

Friedhof Oberlunkhofen, Aufhebung der Gräber «Urnenbestattungen», Januar 1993 bis und mit Dezember1993, sowie Bestattungen: 27.01.94 und 18.02.94 Gräber Nr. 1. bis und mit Nr. 7.

Aufhebung der Gräber: Erdbestattungen, Januar 1993 bis und mit Dezember 1993 Gräber Nr. 24. bis und mit Nr. 30. Die Friedhofkommission bittet gestützt auf Art. 20 des Friedhofreglements die Angehörigen, Gegenstände auf dem Grab, den Grabstein und den Grabschmuck bis Mitte September 2019 abzuholen. Das Entfernen des Grabsteins ist direkt mit dem Friedhofgärtner Josef Trottmann, abzusprechen. Über die verbleibenden Gegenstände und Grabsteine wird nachher verfügt und die Räumung vom Friedhofsgärtner organisiert. Bei Fragen oder Unklarheiten wende man sich an den Friedhofsgärtner Josef Trottmann, 8918 Unterlunkhofen (Tel.056 634 19 00). Wir danken für ihr Verständnis. Die Friedhofkommission.

Technischer Dienst; Personelle Veränderungen

Charlotte Breitenstein ist seit August 2001 als Mitarbeiterin Reinigungsdienst Schulhaus und Mehrzweckanlage tätig. Per Ende August 2019 tritt sie in den Ruhestand. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam danken Charlotte Breitenstein für die pflichtbewusst geleistete Arbeit in den letzten 18 Jahren und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Der Gemeinderat hat Sabine Schultze, Rottenschwil, neu als Stellvertreterin Hauswart (inkl. Reinigung Schulhaus und Mehrzweckanlage) mit einem Teilpensum von 30 % gewählt. Sie wird ihre Tätigkeit in Rottenschwil per 1. August 2019 aufnehmen. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam heissen Sabine Schultze herzlich willkommen.

Platzkonzert 2019

Das Platzkonzert des Musikvereins Lunkhofen findet am Dienstag, 25. Juni 2019, 20.00 Uhr, auf dem Schulhausplatz statt. Bei schlechtem Wetter wird der Anlass in der Turnhalle durchgeführt. Für das leibliche Wohl sorgen die Landfrauen Rottenschwil. Der Gemeinderat, der Musikverein Lunkhofen und die Landfrauen Rottenschwil freuen sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat unter Bedingungen und Auflagen folgende Baubewilligung erteilt:

• STWEG Sandäcker 2, Andreas Keller, 8919 Rottenschwil; Ersatz Sichtschutz auf Parzelle 10, Sandäcker 2

• Josef Stadelmann, 8919 Rottenschwil; Erweiterung Parkplatz auf Parzelle 85, Seeacker 1

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