Zwischen Freitag, 2. April, und Samstag, 3. April, verursachten innerhalb von 24 Stunden gleich drei Autolenker je einen Selbstunfall.
Unfall
Das Fahrzeug kam ins Schleudern und überschlug sich im gegenüberliegenden Wiesland. - Kantonspolizei Aargau
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Der erste Unfall ereignete sich am Freitag, 2. April, kurz vor 13 Uhr in Villmergen. Ein 21-jähriger Autolenker fuhr von Dintikon kommend auf der Unterzelgstrasse in Richtung Villmergen. Bei einem Überholmanöver geriet der Lenker ins angrenzende Wiesland worauf dieser abrupt zurück auf die Fahrbahn korrigierte. Dabei verlor er die Herrschaft über seinen VW Golf. Das Fahrzeug kam ins Schleudern und überschlug sich im gegenüberliegenden Wiesland.

Der Lenker verletzte sich leicht und wurde mittels Ambulanz ins Spital überführt. Anlässlich der Tatbestandsaufnahme konnte festgestellt werden, dass der Lenker stark alkoholisiert unterwegs war. So ergab der durchgeführte Atem-Alkoholtest einen Wert von rund 1.8 Promille. Die zuständige Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung und ordnete eine Blutprobe an.

Rund vier Stunden später ereignete sich ein Verkehrsunfall in Aarau. Dabei kam eine 45-jährige Autolenkerin mit ihrem Auto auf der Bahnhofstrasse von der Ideallinie ab und touchierte ein Kandelaber. Die Lenkerin blieb unverletzt. Am Kandelaber sowie an ihrem Ford Fusion entstand Sachschaden. Der durchgeführte Atem-Alkoholtest ergab einen Wert von rund 1.2 Promille. Die Lenkerin wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

In der Nacht auf Samstag, 3. April, kurz vor 02 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall in Sins. Dabei kam ein 17-jähriger Schweizer mit einem VW Golf auf Höhe der Einmündung Freudenberg von der Strasse ab. Der Lenker blieb unverletzt. Dieser Lenker wies ebenfalls einen positiven Atem-Alkoholtest auf. Der Wert ergab rund 0.8 Promille. Weiter war er ohne gültigen Führerausweis unterwegs. Wie es zu diesem Unfall kommen konnte, ist noch unklar. Die Kantonspolizei hat ihre Ermittlungen dazu aufgenommen.

Alle Lenker mussten ihren Führerausweis, zuhanden der Entzugsbehörde, abgeben.

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